Aus formellen Gründen abgelehnt

Fotos: Andreas Rodlauer, Demo gegen die Ablehnung der Klimaklage durch den VfGH, 10.07.2023

Das sogenannte Sommerloch gibt es nur in der Politik, leider nicht beim Klimanotstand. Und auch nicht für lokale Klimaanliegen, wie der Klimaklage von 12 Kindern und Jugendlichen (s. Beitrag vom 08.07.2023). Lokal einerseits, andererseits betrifft es mehrere Generationen, also rein zeitlich gesehen durchaus ausgedehnt.

Die Zurückweisung aus rein formellen Gründen (wie auch immer rechtlich fundiert) – was soll man da sagen. Das ist kein Vorwurf an den Gerichtshof, vermutlich musste er so entscheiden, um im rechtlichen Rahmen zu bleiben. Trotzdem hinterbleibt ein flaues Gefühl im Magen, Obrigkeiten in Österreich mangle es an Affinität zum Klimaschutz. Und dass davon auch noch Menschen und ihre Schicksale betroffen sein könnten, scheint manchmal überhaupt außerhalb ihrer Wahrnehmungsgrenzen. Insofern, Recht hin oder her, skandalös.

Wie FFF schon in ihrer PA betont haben, kann das nur eines heißen: Weiterkämpfen. Verfassungs/Klimaklagen sind ein Faktor von vier wichtigen (neben Massendemonstrationen, zivilem Widerstand und Boykott) den Reinhard Steurer als wesentlich nennt, damit Bewegungen erfolgreich sind.

Wir sind eine Bewegung. Einzelpersonen, Vereine, NGOs werden sich weiterhin und umso mehr für den Klimaschutz – der eigentlich Mensch und Natur schützen soll – einsetzen. Wir sind viele und wir werden immer mehr.

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