KLIMASCHUTZ ALS MENSCHENRECHT

Mit der UN Resolution 48/13 wird das Recht auf eine ’sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt‘ als universelles Menschenrecht anerkannt. Sie wurde am 28.  Juli 2022 von der Generalversammlung bestätigt. Auch wenn die Resolution rechtlich nicht bindend ist, wird sie doch als Meilenstein gesehen und hat Einfluss auf Politik und Rechtssprechung.

Der Zusammenhang von Menschenrecht und Klimaschutz wurde auf einer Veranstaltung der Diplomatischen Akademie Wien im Juni 2023 zur Diskussion gestellt:

Die Klimakrise bedroht unsere Umwelt, unsere Existenz und unsere Lebensgrundlagen. Sie verstärkt bestehende Ungleichheiten und gefährdet grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Leben, das Recht auf Nahrung, das Recht auf sauberes Wasser und das Recht auf Gesundheit. Sie zwingt Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Kurzum: Die Klimakrise ist auch eine Krise der Menschenrechte. Im Fokus dieser Veranstaltung steht daher das Zusammenspiel zwischen Umwelt und Menschenrechten. Diskutiert wird u.a. welche Bedeutung die Anerkennung des Menschenrechts auf saubere Umwelt für die Weiterentwicklung der Klima- und Umweltgesetzgebung hat oder wie Klimaschutz, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung noch stärker zusammengedacht werden können.

Begrüßung: Emil Brix (Direktor, Diplomatische Akademie Wien)
Werner Kogler (Vizekanzler der Republik Österreich)
Keynote: Volker Türk (Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte)
Alma Zadić (Bundesministerin für Justiz)
Michaela Krömer (Rechtsanwältin)
Michael Lysander Fremuth (Direktor, Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte; Professor für Grund- und Menschenrechte, Universität Wien)

Zum Nachsehen (1h 48 min, ab min 9)

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